Experten.
Problemlöser. Macher.

Beratung für Praxen, Praxiskliniken, MVZ, Krankenhäuser und Verbände – aus dem Gesundheitswesen, für das Gesundheitswesen.

  • seit 2012Beratung im Gesundheitswesen
  • 100+Mitarbeitende im eigenen Unternehmen
  • PKGGeschäftsführung Deutsche Praxisklinikgesellschaft
Beratung im Gesundheitswesen: Team aus Ärzten und Beratern im Gespräch

Unsere Leistungen

Alles, was Ihr Unternehmen stark macht.

Wer medizinisch Verantwortung trägt, führt heute auch ein Unternehmen. Wir begleiten Sie dabei: wirtschaftlich, organisatorisch, im Markt und in der Gesundheitspolitik.

Für
  • Niedergelassene aller Fachrichtungen
  • AOZ & MVZ
  • Praxiskliniken
  • Krankenhäuser
  • Verbände

Referenzen

Was unsere Kunden sagen.

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Dr. med. Florian Kretz, FEBO

„Nicht nur reden, sondern machen.“

„Was ich an der Zusammenarbeit mit Stefan besonders schätze, ist seine Fähigkeit, medizinische und unternehmerische Perspektiven miteinander zu verbinden. Du verstehst die Herausforderungen, vor denen wir als Ärzte und Unternehmer stehen, und hast dabei immer das große Ganze im Blick.

Du bist kein klassischer Berater, der Konzepte entwickelt und anschließend wieder verschwindet. Du hinterfragst, bringst neue Ideen ein, sprichst auch unbequeme Themen offen an und sorgst vor allem dafür, dass aus Ideen konkrete Ergebnisse werden.

Deine Erfahrung, Dein strategischer Blick und Deine direkte, unkomplizierte Art machen Dich zu einem wertvollen Sparringspartner auf Augenhöhe. Dabei schätze ich besonders, dass Du nicht nur mitdenkst, sondern auch Verantwortung übernimmst und Dinge konsequent vorantreibst.

Genau das macht für mich gute Unternehmensberatung aus: nicht nur reden, sondern machen.“

Dr. med. Florian Kretz, FEBO Augenarzt, Operateur und Unternehmer · Precise Vision Augenärzte
Jascha Rinke

„Unternehmerisches Denken, klare Kommunikation und praxisnahe Lösungen.“

Ich kenne Stefan Elmshäuser seit fast zehn Jahren und schätze insbesondere seine unternehmerische Denkweise, seine Erfahrung und seinen Blick für das Wesentliche.

Stefan versteht es, komplexe Herausforderungen schnell zu erfassen, Strukturen zu hinterfragen und daraus pragmatische, umsetzbare Lösungen zu entwickeln. Dabei verbindet er strategisches Denken mit einem guten Gespür für Menschen und Organisationen.

Mit IFBIG bringt er diese Kompetenzen gezielt in die Beratung von Unternehmen und Einrichtungen im Gesundheitswesen ein.

Was die Zusammenarbeit mit Stefan auszeichnet, sind klare Kommunikation, Verlässlichkeit und der Anspruch, nicht nur Konzepte zu entwickeln, sondern auch konkrete Ergebnisse zu erzielen.

Jascha Rinke Geschäftsführer · Rinke + Henssler

Mit uns arbeiten u. a.

  • Deutsche Praxisklinikgesellschaft e.V.
  • Praxisklinik Charlottenburg
  • MIC.MA.CLINIC Mainz
  • Praxisklinik Ingolstadt
  • Praxisklinik OP Zentrum VEST
  • ASZMS Praxis für Anästhesie und Schmerztherapie Münster
  • Precise Vision Augenärzte
  • Institut für Marketing im Gesundheitswesen
  • narconova
  • ASG Anästhesie & Schmerztherapie
Stefan Elmshäuser

Über IFBIG

Wir kommen selbst aus dem Gesundheitswesen.

Gründer Stefan Elmshäuser (Dipl.-Kfm.) führt eine Anästhesiepraxis mit mehreren OP-Standorten und über 100 Mitarbeitenden und ist Geschäftsführer der Deutschen Praxisklinikgesellschaft e.V. (PKG). Seit 2012 berät er Praxen, MVZ, Praxiskliniken und Verbände, aus der eigenen Praxis ebenso wie aus der Verbandsarbeit. IFBIG ist aus seiner Beratung XSEL hervorgegangen.

  • ExpertenWir kennen Ihre Herausforderungen aus eigener Erfahrung.
  • ProblemlöserWir finden die Ursachen und entwickeln passende Lösungen.
  • MacherWir setzen mit Ihnen um, statt nur Konzepte abzuliefern.
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Aktuelles & Wissen

Standpunkte aus der Praxis.

Zwei Personen gehen Dokumente an einem Tisch durch

Deutsche Praxisklinikgesellschaft e.V. (PKG)

Positionspapier „Sektorenübergreifende Versorgung“: Warum Deutschland eine dritte Versorgungssäule braucht

Die Trennung von ambulant und stationär ist historisch gewachsen, nicht medizinisch begründet. Das Positionspapier der PKG zeigt die Folgen – und wie eine dritte Versorgungssäule die…

  • Ambulantisierung
  • Gesundheitspolitik
  • Sektorenübergreifende Versorgung

Presse & Gastbeiträge

Deutsche Praxisklinikgesellschaft e.V. (PKG)

Positionspapier „Sektorenübergreifende Versorgung“: Warum Deutschland eine dritte Versorgungssäule braucht

Die Trennung von ambulant und stationär ist historisch gewachsen, nicht medizinisch begründet. Das Positionspapier der PKG zeigt die Folgen – und wie eine dritte Versorgungssäule die Ambulantisierung voranbringt.

Positionspapier „Sektorenübergreifende Versorgung: Bestandsaufnahme und Reformperspektiven“

Die Trennung von ambulanter und stationärer Versorgung in Deutschland ist historisch gewachsen, nicht medizinisch begründet. Sie zieht sich durch Recht, Finanzierung, Organisation und sogar durch die Bauweise der Einrichtungen. Mit ihrem Positionspapier hat die PKG aufgeschrieben, was das kostet – und wie es anders geht. Das Papier ging an das Bundesministerium für Gesundheit und an alle Landesgesundheitsministerien.

Die Folgen der Sektorengrenze

  • Ambulantisierung wird verhindert.
  • Kooperationen zwischen Krankenhäusern und Niedergelassenen werden blockiert.
  • Für GKV, PKV und öffentliche Haushalte entstehen vermeidbare Kosten.

Länder wie die Niederlande, Dänemark, Großbritannien oder die USA zeigen, dass es besser geht.

Das Potenzial ist enorm

Laut Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung hätten 2021 rund 2,6 bis 2,7 Millionen stationäre Fälle ambulant erbracht werden können – etwa 18 bis 19 Prozent. Das Wissenschaftliche Institut der AOK sieht sogar bei rund 60 Prozent der vollstationären Fälle Ambulantisierungspotenzial.

Aber: Solange ambulante Leistungen in teuren Krankenhausstrukturen erbracht werden, ist Ambulantisierung kein Effizienzgewinn, sondern ein Kostentreiber.

Die Handlungsempfehlungen der PKG

  • Eine dritte Versorgungssäule im SGB V schaffen, offen für Krankenhäuser und Vertragsärzte bzw. MVZ.
  • Vom Erlaubnis- zum Verbotsvorbehalt wechseln.
  • Einen intersektoralen, ist-kostenbasierten Vergütungskatalog einführen, der AOP, Hybrid-DRG und Kurzliegerpauschalen zusammenführt.
  • Rechtliche Kooperationshindernisse beseitigen – etwa durch eine Rechtskategorie „Kooperationsarzt“, die Öffnung von § 115b SGB V und den Arzneimitteleinkauf über Krankenhausapotheken.
  • Den privatwirtschaftlichen Betrieb der dritten Säule bei staatlicher Bedarfssteuerung ermöglichen – ohne öffentliche Subventionen. Die Umwandlung von Krankenhäusern in Praxiskliniken soll über rückzahlbare KfW-Darlehen gefördert werden.
  • Eine verpflichtende, öffentliche Qualitätsberichterstattung einführen.

Das Positionspapier ist Grundlage der Pressearbeit der PKG und ihrer Gespräche mit Bund, Ländern und Selbstverwaltung.

Reichstagsgebäude in Berlin mit Glaskuppel

Deutsche Praxisklinikgesellschaft e.V. (PKG)

PKG im Gespräch mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Keine Subventionen, sondern faire Rahmenbedingungen

Mehrere Gesetzesvorhaben bedrohen die ambulante Versorgung in Praxiskliniken. Der PKG-Vorstand hat in Berlin mit der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Fraktion gesprochen und ein Modellprojekt angeregt.

  • CDU/CSU
  • Gesundheitspolitik
  • Praxiskliniken

Presse & Gastbeiträge

Deutsche Praxisklinikgesellschaft e.V. (PKG)

PKG im Gespräch mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Keine Subventionen, sondern faire Rahmenbedingungen

Mehrere Gesetzesvorhaben bedrohen die ambulante Versorgung in Praxiskliniken. Der PKG-Vorstand hat in Berlin mit der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Fraktion gesprochen und ein Modellprojekt angeregt.

PKG im Gespräch mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Keine Subventionen, sondern faire Rahmenbedingungen

Die Bundesregierung hat die Ambulantisierung zum Ziel erklärt. Gleichzeitig bedrohen gleich mehrere Gesetzesvorhaben genau die Einrichtungen, die Ambulantisierung schon heute jeden Tag möglich machen: Praxiskliniken und Ambulante Operationszentren (AOZ).

Was die PKG unternommen hat

  • Ein Positionspapier „Sektorenübergreifende Versorgung: Bestandsaufnahme und Reformperspektiven“, das an das Bundesministerium für Gesundheit und alle Landesgesundheitsministerien ging.
  • Drei Pressemitteilungen: zur Budgetierung ambulanter Operationen, zu Fehlanreizen bei der Vergütung ab 2027 und zur geplanten Abschaffung der Hybrid-DRG.
  • Direkte Gespräche mit der Politik, zuletzt in Berlin mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Gespräch in Berlin

PKG-Präsident Dr. Raphael Hansen, Vizepräsident Dr. Roger Schmid und Geschäftsführer Stefan Elmshäuser haben ausführlich mit Dr. Sven Heinrich gesprochen, dem Referenten der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Fraktion. Der Nutzen der Ambulantisierung für Bund, Länder und vor allem für Patientinnen und Patienten wurde dabei klar anerkannt – wirtschaftlich ebenso wie mit Blick auf die Patientensicherheit.

Die PKG hat deutlich gemacht, wie stark die Ausgaben im Krankenhausbereich steigen, gerade mit Blick auf die geplanten Sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (SÜV). Zudem hat sie ein Testprojekt angeregt: Bestehende Krankenhausstrukturen sollen modellhaft in eine Einrichtung nach dem Vorbild der Praxisklinik überführt werden.

Für 2027 sieht die PKG gute Chancen, neue Eckpfeiler für eine angemessene Vergütung im ambulanten und kurzstationären Bereich zu setzen. Im nächsten Schritt legt sie konkrete, umsetzbare Lösungsvorschläge vor – inklusive Zahlen zur Ausgabenentwicklung und zum Einsparpotenzial der Ambulantisierung.

„Wir wollen keine Subventionen, sondern faire Rahmenbedingungen“, betont Stefan Elmshäuser. Praxiskliniken entlasten die öffentlichen Haushalte, können im ländlichen Raum kleine Krankenhausstandorte sichern und zeigen jeden Tag, dass Ambulantisierung funktioniert.

Modernes Krankenhauszimmer mit verstellbarem Bett

Deutsche Praxisklinikgesellschaft e.V. (PKG)

Die Übernachtung darf nicht über die Vergütung entscheiden

Ab 2027 soll die Fallpauschale bei bestimmten Eingriffen entfallen, wenn Patientinnen und Patienten am selben Tag nach Hause gehen. Die PKG warnt vor einem klaren Fehlanreiz…

  • Hybrid-DRG
  • Praxiskliniken
  • Vergütung

Presse & Gastbeiträge

Deutsche Praxisklinikgesellschaft e.V. (PKG)

Die Übernachtung darf nicht über die Vergütung entscheiden

Ab 2027 soll die Fallpauschale bei bestimmten Eingriffen entfallen, wenn Patientinnen und Patienten am selben Tag nach Hause gehen. Die PKG warnt vor einem klaren Fehlanreiz zugunsten des Krankenhausbettes.

Pressemitteilung

Die Übernachtung darf nicht über die Vergütung entscheiden

Berlin, Oktober 2026 – Nach den Plänen für 2027 soll bei bestimmten Eingriffen die Fallpauschale entfallen, wenn Patientinnen und Patienten am selben Tag nach Hause gehen. Bleiben sie über Nacht im Krankenhaus, wird sie weiter gezahlt. Damit wird die sichere Entlassung nach Hause bestraft und das Krankenhausbett belohnt.

„Ob jemand über Nacht bleibt, muss eine medizinische Entscheidung sein – keine wirtschaftliche“, sagt Stefan Elmshäuser, Geschäftsführer der PKG. Das gelte ganz besonders für Kinder und Jugendliche.

Teure Strukturen statt Effizienz

Rund 2,6 Millionen Fälle könnten ambulant versorgt werden, die heute noch stationär behandelt werden. Gleichzeitig sind die geplanten Sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (SÜV) teuer: 180.000 Euro pro Bett und Jahr plus 90 Euro pro Tag, dazu ein Strukturfonds von 50 Milliarden Euro bis 2036. Praxiskliniken erbringen vergleichbare Leistungen schon heute – privatwirtschaftlich finanziert und ohne öffentliche Mittel.

Wettbewerb statt Monopol

Wenn Ambulantisierung allein beim Krankenhaus ansetzt, entsteht ein neues, teures Monopol. Die SÜV brauchen Konkurrenz. Praxiskliniken stellen sich denselben Struktur- und Qualitätsanforderungen – eine verpflichtende öffentliche Qualitätsberichterstattung befürwortet die PKG ausdrücklich.

Die Forderungen der PKG

  1. Die geplante Vergütungsregelung für 2027 streichen.
  2. Praxiskliniken zu Tagespauschalen (bis zu drei Tage) und zur Hybrid-DRG bzw. stationären Vergütung zulassen.
  3. § 115b SGB V öffnen: „durch das Krankenhaus bzw. in Kooperation“ statt „im Krankenhaus“.
  4. Eine Rechtskategorie „Kooperationsarzt“ schaffen, damit Ärztinnen und Ärzte, die in Praxis und Krankenhaus operieren, nicht als scheinselbstständig gelten.
  5. Eine dritte Versorgungssäule im SGB V schaffen – als ersten Schritt in einer Modellregion.

Über die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG)
Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft e. V. ist die bundesweite Interessenvertretung der Praxiskliniken. Sie setzt sich für faire Vergütung, gleiche Rahmenbedingungen und die politische Anerkennung ambulanter Spitzenmedizin ein.

Kontakt: Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) e. V., c/o Praxisklinik Charlottenburg, Bismarckstraße 45–47, 10627 Berlin · elmshaeuser@pkgev.de

Lassen Sie uns sprechen.

Stefan Elmshäuser · Geschäftsführender Gesellschafter